Oft findet man zuerst Kotspuren, bevor man die Tiere sieht. In vielen Fällen kann man die Art bestimmen, die den Kot hinterlassen hat. Dazu muss man Form, Farbe und Größe eventuell auch mit der Umgebung betrachten und als Bestimmungsmerkmale heranziehen.
Spinnen hinterlassen dünnflüssigen Kot von grauweißer Farbe und er enthält Reste des Hautskeletts der Beutetiere. Man findet ihn besonders unter den Netzen, zum Beispiel als Flecken auf den Fensterrahmen oder als graue Streifen an Scheiben und Wänden. Den Kot der Hausspinne findet man hinter Bildern und Schränken, wo man auch den Kot der Bettwanzen sucht. Der Unterschied liegt aber in der helleren Farbe.
Bettwanzen setzen ihren bluthaltigen, schwarzen Kot in den Verstecken ab (S. 44). Er trocknet zu runden Flecken, die oft einen kleinen Fortsatz haben. Der Kot ist sehr haltbar und eine sehr nützliche Spur für den Nachweis von Bettwanzen, wenn man früheren oder jetzigen Befall vermutet.
Flöhe setzen ihren Kot als Tropfen von mehr oder weniger verdautem Blut ab. Während sie saugen, geben sie mehrere solcher Tropfen ab, die kleine Blutflecken auf der Haut oder in der Wäsche zur Folge haben. Im Fell von befallenen Hunden und Katzen findet man den Kot als dunkle, trockene Körnchen von der Größe von Stecknadelköpfen.
Läusekot ist fester als jener der Flöhe und verläuft nicht in Geweben. Er wird gewöhnlich in Form von Perlschnüren abgegeben.
Fliegenkot erinnert in Form und Größe an den der Bettwanze, ist aber meist heller. Blutsaugende Fliegen können fast schwarzen Kot absetzen. Fliegenkot findet sich immer an hellen Stellen, besonders an Gegenständen, die von der Decke herunterhängen.
Kleidermottenraupen hinterlassen ihren Kot in den Gespinstfäden an Stellen, wo sie genagt haben. Er ist fast kugelförmig und von der gleichen Farbe wie die umgebende Nahrung.
Holzbohrende Larven von Käfern hinterlassen ihren Kot in den Bohrgängen in Form von Bohrmehl. Die Form dieses Mehls kann bei der Bestimmung behilflich sein. Man braucht meist ein Mikroskop, um nach der Kotform allein eine Bestimmung der schädlichen Art durchführen zu können.