Das Risiko, von Bienen gestochen zu werden, ist in der Nähe ihres Stockes am größten. Wenn man gegen Bienengift allergisch ist, sollte man vernünftiger Weise Abstand zu Bienenstöcken halten. Man sollte auch nicht barfuß auf blühenden Kleewiesen oder dergleichen, das die Bienen anzieht, umherwandern. Honigbienen sind nicht nur nützliche Tiere, weil sie Honig sammeln, sondern vor allem weil sie viele wichtige Nutzpflanzen bestäuben. Es ist jedoch gesetzlich – und angemessen – Bienenstaaten zu bekämpfen, die sich an unakzeptablen Stellen im Haus niedergeschlagen haben, und die kein Imker einfangen möchte. Ein gründliches, wiederholtes Pudern der Fluglöcher mit Insektenpuder tötet den Bienenstaat am schnellsten.
Es ist wichtig, den Zugang nach der Bekämpfung sorgsam zu schließen, und eventuelle Wachstafeln und Honig zu entfernen, sodass der Stock keine anderen Schwärme anzieht, sich niederzuschlagen. Schließen sie nicht das Flugloch, solange der Bienenstaat lebt. Dies führt nur dazu, dass die Bienen aus alle möglichen anderen Stellen fliegen und dabei oft in die Wohnräume eindringen.
Regeln für die Bienenzucht. Es ist gesetzlich, Bienen in den Gärten von Einfamilienhäusern zu züchten. Die Bienenstöcke müssen mindestens 6,5 m von öffentlichen Wegen entfernt angebracht werden. Stören sich die Nachbarn an der Bienenzucht, kann diese im Rahmen des Umweltgesetzes verboten oder eingeschränkt werden.
Wer kann helfen? Der Deutsche Imkerbund e.V. führt eine Liste über örtliche Imker, die man auf der Seite des Verbands finden kann: http://www.deutscherimkerbund.de/.