Wohnt man in einem Wohnkomplex zur Miete, muss man der Hausverwaltung das Auftreten von Bettwanzen melden. In einer Genossenschaft oder in einem Haus mit Eigentumswohnungen muss man der Eigentümergemeinschaft Bescheid geben. Unterlässt man es, die Bettwanzen zu melden, kann man sich eine Schadensersatzpflicht einhandeln, wenn sich die Tiere im Eigentum verbreiten.
Nach dem Mietgesetz haben die Eigentümer die Pflicht, für eine Schädlingsbekämpfung zu sorgen. Wohnt man in einem Eigenhaus, muss man sich entweder selbst um das Problem kümmern – man kann weitere Informationen im Internet finden– oder man kann sich an Firmen wenden, die diese Art von Schädlingsbekämpfung ausführen.
Die Bettwanzenbekämpfung ist keine einfache Sache, und in den meisten Fällen ist es empfehlenswert, professionelle Hilfe aufzusuchen.