Gift: Die Verwendung vergiftetes Köders oder anderen Formen von Gift gegen Vögel ist nicht zulässig. Versuche darauf Tauben mithilfe Sterilisierungsmitteln in Köder zu sterilisieren funktionierten in der Praxis nicht, und Versuche mit Schlaftabletten, so die Tauben später eingesammelt werden konnten, waren auch nicht erfolgreich.
Erschießung: Die zahmen Tauben in unseren Städten sind in Dänemark nicht von dem Jagdgesetz umgefasst, und dürfen das ganze Jahr erschossen werden (andere Regeln gelten für wilde Tauben wie Ringeltauben und Türkentauben). Populationsregulierung von Haussperlingen darf auch das ganze Jahr bei Gebäuden und in Höfen durch Erschießung vorgenommen werden. In einigen Stellen, z. B. in Lagergebäude und Hallen, ist es praktisch sie in Wochenenden, und zu anderen Zeiten wo keine Menschen dort sind, zu erschießen. Die meisten Stellen, wo die Vögel eine Plage sind, ist es jedoch nicht zugelassen sie mit Schusswaffen zu jagen. Bei Zweifelfällen frag die Polizei.
Fallenfang: Tauben können in vielen Fällen in Stellen, wo sie schlafen, eingefangen werden. Spezielle Fallen oder Lock-Schläge können auch aufgestellt werden. Gewisse Desinfektionsunternehmen machen das, aber es könnte selbstverständlich auch bei lokalen Leuten mit der notwendigen Interesse dafür gemacht werden. Die Fallen sollten morgens und abends beaufsichtigt werden. Wenn man erwachsene Vögel abgetötet hat, müssen eventuelle Jungen auch getötet und entfernt werden. Teils um Tierquälerei zu vermeiden, aber auch um Schmeißfliegen, Speckkäfer u. a. m. zu vermeiden. Die Nester müssen ganz entfernt werden, und die Nesterstellen müssen mit Insektiziden gepudert werden um zu vermeiden, dass die vielen Insekten und Milben, die sich in der Nähe von den Nestern verstecken, zu wandern beginnen.
Futter: Es ist von großer Bedeutung, dass man die Vögel nicht füttern. Die kleinen Mengen Futter, die die Vogelfreunden auf Futterbretter um sich über die Vögel zu freuen legen, sind nicht das Problem. Es ist eher die großen Mengen von Verlust, die an den Hafenkais, Laderampen und Silos stattfinden, und die immer noch große Populationen von Tauben und Haussperlingen am Leben halten.
In das Reglement über dänischen Umweltschutz, Kapitel 12 Ziffer 4.1 wird es festgelegen, dass „die Auslegung von Futter oder jeglichen Verhaltensweise, die Zugehörigkeit der Vögel oder anderer herumstreifenden Tiere veranlassen könnten, sind nicht zulässig in den Fällen, dass dies wesentliche Nachteile für die Umgebungen zur Folge hat“. Diese Vorschriften ermöglichen, dass der Gemeindevorstand eingreifen kann, wenn Grundbesitzer und andere den Befehl verletzen.
Vorbeugende Maßnahmen: Gebäude sollten so konstruiert werden, dass Vögel keine Nesterstellen dort finden können. Löcher in den Mauern sollten zugemauert werden oder mit Maschendraht versehen werden. Darüber hinaus könnten Gebäude gegen Vögel dadurch abgesichert werden, Gesimse und andere Absätze schräg (mehr als 45 Graden) zu machen, mithilfe Anti-Vogel Chemie (darf nur bei autorisierten Unternehmen verwendet werden), oder anhand mechanischer Verhinderungen, z. B. Stacheldraht u. dgl.
Folgende Mittel wirken nicht: Vogelscheuche, weder in der Form von lebensechten Puppen noch Stanniol oder rotierenden Mühlen. Tauben und Haussperlinge werden schnell daran gewöhnt. Auch nicht akustische Abschreckung wirkt, hörbar oder Ultraschall. Es gibt auch nicht abschreckende Geruchstoffe. Im Übrigens haben Vögel einen schlechten Geruchssinne.